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Begriffslexikon

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Zahllast: Beim Verkauf von Produkten an Kunden entsteht eine Umsatzsteuerschuld gegenüber dem Finanzamt. Durch die beim Einkauf von z.B. Rohstoffen geleistete Vorsteuer ist ein "Guthaben" gegenüber dem Finanzamt entstanden. Der Unterschiedsbetrag / Saldo zwischen Umsatzsteuer und Vorsteuer ist die
Zahllast (Umsatzsteuer > Vorsteuer) oder der
Vorsteuerüberhang (Umsatzsteuer < Vorsteuer).

Zahlungsstockung: Im Gegensatz zur Zahlungsunfähigkeit liegt eine Stockung dann vor, wenn der Schuldner nur zur Zeit nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, aber konkrete Aussichten auf eine Verbesserung der Liquiditätssituation zu erkennen sind.

Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO): Begriff des Insolvenzrechts und zugleich Insolvenzantragsgrund - neben der drohenden Zahlungsunfähigkeit (§18 InsO) und der Überschuldung (§ 19 InsO) Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens liegt dann vor, wenn der Schuldner bzw. das Unternehmen nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Zahlungsunfähigkeit liegt in der Regel dann vor, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat (§17 InsO).

Drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO): Begriff des Insolvenzrechts  und zugleich Insolvenzantragsgrund - neben der Zahlungsunfähigkeit (§17 InsO) und der  Überschuldung (§ 19 InsO) - liegt vor, wenn der Schuldner voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungsverpflichtungen im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen.

Zinsmoratorium:
» siehe Moratorium
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Andernacher Straße 31b
90411 Nürnberg
Tel.: 0911 / 56980-0
Fax: 0911 / 56980-20

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