Begriffslexikon
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Tilgungsmoratorium:
» siehe Moratorium |
| Treuhandkonto: Unter einem Treuhandkonto versteht man ein Konto bei einem Kreditinstitut, das nicht vom Kontoinhaber selbst, sondern von einem unabhängigen Treuhänder verwaltet wird. Nötig wird die Eröffnung eines solchen Kontos aus verschiedenen Gründen, z. B. im Rahmen der Abwicklung von Insolvenzen oder bei der Vollstreckung von Testamenten. Aber auch beim Hinterlegen von Mietkautionen kommen Treuhandkonten häufig zum Einsatz. |
| Turnaround: engl.: Richtungsänderung, Umschwung, Herkunft „to turn around“: Im weitesten Sinne ist eine wie auch immer geartete Umkehr gemeint – meist ins Positive, z. B. das Umkehren vom Abschwung in den Aufschwung, häufiger bezogen auf die Gewinn- und Umsatzsituation bzw. die ganze Wertschöpfungskette einzelner Unternehmen. Der Turnaround stellt also vielmehr das Ziel einer Sanierung bzw. Restrukturierung dar. |