Begriffslexikon
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| Nachtrag / Claim (Bauleistung): Wird vom Auftraggeber eine Bauleistung vom Auftragnehmer gefordert, die im Vertrag nicht vorgesehen war, so spricht man von einem Nachtrag. Der Auftragnehmer hat hierbei Anspruch auf eine besondere Vergütung. Allerdings muß dieser Anspruch vor Ausführung der Leistung dem Auftraggeber angekündigt und die Höhe der Vergütung mit ihm vereinbart werden. |
Netto = „rein“, nach Abzug aller nicht zugehörigen Bestandteile.
Netto ist etwas, wenn es frei von Abzügen genannt ist.
Brutto – Tara = Netto (z. B. Nettogewicht = Gewicht der Ware insgesamt – Verpackung) |
| Netto-Netto-Planung: Die Netto-Netto Planung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Umsatzsteuer keine Berücksichtigung findet. Weiterhin werden Rabatte und andere Nachlässe sowohl verkaufsseitig als auch einkaufsseitig nicht explizit ausgewiesen. Vielmehr werden diese im Rahmen der Erlös- und Materialaufwandsplanung berücksichtigt. Eine Ausnahme bilden häufig Skontoerträge/-aufwendungen, die dann als separate Posten ausgewiesen werden. |
| Niederstwertprinzip: Für die Bewertung von Vermögensgegenständen gilt das Niederstwertprinzip. Es besagt, dass bei mehreren möglichen Wertansätzen, der jeweils niedrigere Wert in Ansatz zu bringen ist. Für das Anlagevermögen gilt gemäß § 253 II HGB das gemilderte, für das Umlaufvermögen gemäß § 253 III HGB das strenge Niederstwertprinzip. Während beim Anlagevermögen der niedrigere Wert angesetzt werden kann, gibt es dieses Wahlrecht beim Umlaufvermögen nicht - hier muss auf den niedersten Wert angesetzt werden. |
| Nominaler Lohn: Bei der Reduzierung des Nominallohnes geht es um die Senkung der Stundenvergütung (oder Monatsvergütung) bei gleichbleibenden anderen Bedingungen. Somit ist die Reduzierung des Nominallohnes ein Lohnverzicht (Beispiel: ein Mitarbeiter verdient derzeit € 15,00 pro Stunde - als Maßnahme wird vereinbart, dass der Mitarbeiter zukünftig nur noch € 13,50 pro Stunde verdient = 10% Reduzierung).
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