Begriffslexikon
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| Lagergeschäft: Beim Lagergeschäft werden die Produkte/Waren unabhängig von Kundenbestellungen eingekauft und körperlich in das (eigene) Lager eingelagert. Bei der Bestellung von Produkten/Waren durch einen Kunden werden die Waren auftragsbezogen kommissioniert und an den/die Kunden ausgeliefert. |
| Letter of Intent (LOI): Aus dem anglo-amerikanische Sprachgebrauch übernommen. Der LOI stellt eine Absichtserklärung z.B. im Rahmen eines Unternehmenskaufes dar. Der LOI ist eine vorbereitende, meist in schriftlicher Form abgegebene Erklärung des Käufers gegenüber dem Verkäufer. Man unterscheidet zwischen weichen und harten LOIs. Der weiche LOI ist eine unverbindliche Absichtserklärung ohne bestimmte, konkrete Kaufvertragsinhalte. Der harte LOI hingegen beinhaltet fest definierte Inhalte (Kaufgegenstand, Kaufpreis etc.). |
Lieferschein: Begleitpapier einer Warensendung, auf dem u. a. Artikelnummern, Bestellmenge, Angaben zum Empfänger, Absender etc. verzeichnet sind. Der Kunde kann sich damit einen schnellen Überblick über die Lieferung verschaffen. Anhand des Lieferscheins kann auch die spätere Rechnung nachvollzogen und geprüft werden.
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| Lohn: » nominaler Lohn |