Begriffslexikon
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| Kameralistik: Kameralistik (v. lat.: camera = fürstliche Schatztruhe), auch kameralistische Buchführung oder Kameralbuchhaltung, ist ein Verfahren der Buchführung. Im Gegensatz zur doppelten Buchführung (Doppik), werden bei der Kameralistik Einnahmen und Ausgaben betrachtet; Erträge, Aufwendungen, Vermögen und Schulden werden nicht beachtet. Im Gegensatz zur Doppik wird in der Kameralistik stets eine Planrechnung praktiziert (Soll/Ist). |
| Konkurs: Die Konkursordnung wurde 1999 durch die » Insolvenzordnung abgelöst. Der wesentliche Unterschied zwischen Konkurs- und Insolvenzordnung ist, dass die Insolvenzordnung zum Erhalt eines Unternehmens beitragen soll. Ebenso wurde die Insolvenzordnung auf Privatpersonen erweitert (Verbraucherinsolvenz). |
| Kosten: siehe auch » Variable Kosten |