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Begriffslexikon

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Bilanz: § 241 Absatz 1 HGB verlangt eine kurzgefasste Übersicht, die es ermöglicht, das Verhältnis zwischen Vermögen und Schulden des Unternehmens zu überschauen. Eine solche Übersicht ist die Bilanz. Die Bilanz ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) aufzustellen. Sie muß KLAR, ÜBERSICHTLICH, RICHTIG und VOLLSTÄNDIG sein. Die Bilanz ist eine Kurzfassung des Inventars. Sie enthält auf der linken Seite die Vermögensteile und auf der rechten Seite die Schulden und das Eigenkapital als Ausgleich. Beide Seiten der Bilanz (ital. bilancia = Waage) weisen stets die gleichen Summen auf. AKTIVA heißen die Vermögenswerte, PASSIVA die Kapitalwerte. Auf der AKITVA wird die Mittelverwendung (ANLAGEVERMÖGEN und UMLAUFVERMÖGEN) , auf der PASSIVA die Mittelherkunft (EIGENKAPITAL und FREMDKAPITAL) abgebildet. Aus der Bilanz ist somit die Vermögen-, Kapital- und die Finanzierungsstruktur sowie die Liquiditätssituation ersichtlich.
Brutto:= ital. insgesamt, einschließlich, ohne Abzug.
Brutto ist eine Einheit, wenn diese einschließlich Abzüge genannt ist.
Netto + Tara = Brutto (z. B. Bruttogewicht = Gewicht der Ware + Verpackung)
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