Begriffslexikon
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| Abschreibungen: Gegenstände des
Anlagevermögens sind in
Ihrer Lebensdauer begrenzt.
Um diesen Werteverlust darzustellen,
berücksichtigt man Abschreibungen.
Die Abschreibungshöhe richtet
sich nach der Nutzungsdauer,
die in von Finanzbehörden
veröffentlichten Tabellen
als Richtwerte festgelegt werden.
(siehe hierzu auch Abschreibungsarten) |
| Abschreibungsarten: Bei der Abschreibung unterscheidet
man verschiedene Arten: die
bilanzielle und die kalkulatorische
Abschreibung, die direkte und
die indirekte Abschreibung sowie
die planmäßige und
die außerplanmäßige
Abschreibung. Bezüglich
der Berechnungsmethoden gibt
es ebenfalls verschiedene Abschreibungen:
die bekanntesten sind die lineare
und die degressive Abschreibung;
daneben gibt es die digitale
und die Abschreibung nach Leistung.
(siehe hierzu die einzelnen
Erläuterungen) |
Aktiengesellschaft:
Möglicher theoretischer Ablauf (in zeitlicher Reihenfolge) bei der
Gründung einer "Kleinen AG" |
Annuität: Als Annuität (lat. annus - Jahr) bezeichnet man eine regelmäßig fließende, in ihrer Höhe gleich bleibende Zahlung (uniformer Zahlungsstrom). Bei einem so genannten Annuitätendarlehen wird daher die (zunehmende) Tilgungs- und die (abnehmende) Zinszahlung so errechnet, dass die regelmäßige Gesamtbelastung gleich bleibt.
Die Formel zur Annuitätenberechnung lautet:
| Darlehensbetrag x |
(1 + Zinswert) x Zinswert |
(1 + Zinswert) - 1 |
» siehe Beispiel |
| Anlagenintensität: Die Anlagenintensität ist
eine Bilanzkennzahl. Sie zeigt
das Verhältnis des Anlagevermögens
zum Gesamtvermögen. Je
höher dieser Wert ist,
desto unflexibler kann das Unternehmen
im Hinblick auf z.B. Marktveränderungen
agieren. Weiterhin ist tendenziell
der Fixkostenanteil höher.
Außerdem muss bei einer
hohen Anlageintensität
stets auf die Kapazitätsauslastung
geachtet werden. |
|
APSL: Der Begriff APSL stammt aus
dem Kalkulationsbereich in der
Kosten- und Leistungsrechnung.
Bei der Kalkulation werden die
Lohnkosten unter Verwendung
von sog. Mittellöhnen ermittelt.
Darunter versteht man das arithmetische
Mittel aller auf einer Baustelle
oder einer anderen organisatorischen
Einheit voraussichtlich entstehenden
Lohnkosten je Arbeitsstunde.
Dabei unterscheidet man folgende
Arten von Mittellöhnen:
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1. |
Mittellohn ohne anteilige
Aufsichtskosten |
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- |
Mittellohn
A |
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- |
Mittellohn
AS (Mittellohn A zzgl.
lohngebundene Kosten) |
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- |
Mittellohn
ASL (Mittellohn AS zzgl.
Lohnnebenkosten) |
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2. |
Mittellohn mit anteiligen
Aufsichtskosten (P=Polier) |
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- |
Mittellohn
AP |
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- |
Mittellohn
APS (Mittellohn AP zzgl.
lohngebundene Kosten) |
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- |
Mittellohn
APSL (Mittellohn APS zzgl.
Lohnnebenkosten) |
(siehe
hierzu auch KLR Bau Teil B,
II. Vorkalkulation)
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