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Begriffslexikon

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Abschreibungen: Gegenstände des Anlagevermögens sind in Ihrer Lebensdauer begrenzt. Um diesen Werteverlust darzustellen, berücksichtigt man Abschreibungen. Die Abschreibungshöhe richtet sich nach der Nutzungsdauer, die in von Finanzbehörden veröffentlichten Tabellen als Richtwerte festgelegt werden. (siehe hierzu auch Abschreibungsarten)
Abschreibungsarten: Bei der Abschreibung unterscheidet man verschiedene Arten: die bilanzielle und die kalkulatorische Abschreibung, die direkte und die indirekte Abschreibung sowie die planmäßige und die außerplanmäßige Abschreibung. Bezüglich der Berechnungsmethoden gibt es ebenfalls verschiedene Abschreibungen: die bekanntesten sind die lineare und die degressive Abschreibung; daneben gibt es die digitale und die Abschreibung nach Leistung. (siehe hierzu die einzelnen Erläuterungen)
Aktiengesellschaft:
Möglicher theoretischer Ablauf (in zeitlicher Reihenfolge) bei der
Gründung einer "Kleinen AG"
Annuität: Als Annuität (lat. annus - Jahr) bezeichnet man eine regelmäßig fließende, in ihrer Höhe gleich bleibende Zahlung (uniformer Zahlungsstrom). Bei einem so genannten Annuitätendarlehen wird daher die (zunehmende) Tilgungs- und die (abnehmende) Zinszahlung so errechnet, dass die regelmäßige Gesamtbelastung gleich bleibt. Die Formel zur Annuitätenberechnung lautet:

Darlehensbetrag x (1 + Zinswert)0 x Zinswert
(1 + Zinswert)0 - 1

» siehe Beispiel
Anlagenintensität: Die Anlagenintensität ist eine Bilanzkennzahl. Sie zeigt das Verhältnis des Anlagevermögens zum Gesamtvermögen. Je höher dieser Wert ist, desto unflexibler kann das Unternehmen im Hinblick auf z.B. Marktveränderungen agieren. Weiterhin ist tendenziell der Fixkostenanteil höher. Außerdem muss bei einer hohen Anlageintensität stets auf die Kapazitätsauslastung geachtet werden.

APSL: Der Begriff APSL stammt aus dem Kalkulationsbereich in der Kosten- und Leistungsrechnung. Bei der Kalkulation werden die Lohnkosten unter Verwendung von sog. Mittellöhnen ermittelt. Darunter versteht man das arithmetische Mittel aller auf einer Baustelle oder einer anderen organisatorischen Einheit voraussichtlich entstehenden Lohnkosten je Arbeitsstunde. Dabei unterscheidet man folgende Arten von Mittellöhnen:

0 1.   Mittellohn ohne anteilige Aufsichtskosten
    -   Mittellohn A
    -   Mittellohn AS (Mittellohn A zzgl. lohngebundene Kosten)
    -   Mittellohn ASL (Mittellohn AS zzgl. Lohnnebenkosten)
  2. Mittellohn mit anteiligen Aufsichtskosten (P=Polier)
    -   Mittellohn AP
    -   Mittellohn APS (Mittellohn AP zzgl. lohngebundene Kosten)
    -   Mittellohn APSL (Mittellohn APS zzgl. Lohnnebenkosten)

(siehe hierzu auch KLR Bau Teil B, II. Vorkalkulation)

 
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